Der Schuhhändler Deichmann muss für Schuhkartons Müllgebühren zahlen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom November ist nun rechtskräftig geworden. Das Essener Unternehmen hatte versucht, sich von den Kosten zu befreien – und scheiterte.
In Deutschland müssen Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, für deren Entsorgung zahlen. Die Gebühren werden über Dienstleister wie den Grünen Punkt abgeführt. Deichmann wollte eine Ausnahme erreichen: Der Konzern argumentierte, dass mehr als die Hälfte der Kunden die Schuhkartons im Laden zurücklasse. Damit würden die Verpackungen nicht in die öffentliche Müllentsorgung gelangen.
Gericht folgt Sachverständigem
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister ab (Aktenzeichen 9 K 539/22). Ein Sachverständiger kam zu einem anderen Ergebnis: Rund 62 Prozent der Schuhkäufer nehmen die Kartons aus den Geschäften mit oder erhalten sie bei Online-Bestellungen. Nur bei weniger als 50 Prozent hätte Deichmann auf eine Befreiung hoffen können.
Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit: «Man habe auf Rechtsmittel verzichtet. Man verfolge die weiteren Entwicklungen einschließlich der Diskussionen zur Neufassung des Verpackungsrechts aufmerksam.» Deichmann beobachtet damit die laufenden Debatten über eine Reform des Verpackungsgesetzes.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









